Kindertagesbetreuung
Die Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein in unserer Gesellschaft.
Zum einen wird Kindern ab einem Jahr eine frühkindliche Förderung und Bildung ermöglicht. Zum anderen bietet sie Eltern die Möglichkeit, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
Geregelt ist die Kindertagesbetreuung im Sozialgesetzbuch, 8. Buch, kurz SGB VIII.
Hier ist unter anderem festgelegt, wer welchen Anspruch auf Kindertagesbetreuung hat und welche Anforderungen und Voraussetzungen für die Kindertagesbetreuung gelten.
Die wichtigsten Ansprüche auf Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt sind:
In Baden-Württemberg werden die Plätze in Kindertageseinrichtungen von den Städten und Gemeinden – oft in Kooperation mit kirchlichen oder freien Trägern – zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie einen Platz in einer Kindertageseinrichtung benötigen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Wohngemeinde in Verbindung.
Für die Kindertagespflege im Ostalbkreis ist das Landratsamt zuständig.
Informationen zu finanziellen Förderungen (Übernahme des Elternbeitrags) für Angebote der Kindertagesbetreuung erhalten Sie hier:
- Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn dies für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die mit dem Kind zusammenlebenden Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden.
- Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Die Eltern können hier wählen, ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten, sofern genügend Plätze zur Verfügung stehen. - Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
In Baden-Württemberg werden die Plätze in Kindertageseinrichtungen von den Städten und Gemeinden – oft in Kooperation mit kirchlichen oder freien Trägern – zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie einen Platz in einer Kindertageseinrichtung benötigen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Wohngemeinde in Verbindung.
Für die Kindertagespflege im Ostalbkreis ist das Landratsamt zuständig.
Informationen zu finanziellen Förderungen (Übernahme des Elternbeitrags) für Angebote der Kindertagesbetreuung erhalten Sie hier:
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung
Dienstgebäude:
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1006
E-Mail senden So finden Sie zu uns Kindertagesbetreuung
Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Dienstgebäude:
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4256
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