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Allgemeines / Organisation

Der Ostalbkreis hat einen leistungsstarken Geschäftsbereich Jugend und Familie mit derzeit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Organisation des Geschäftsbereiches ist darauf ausgerichtet, Rat und Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger schnell, flexibel und möglichst unbürokratisch in ihren Anliegen zu unterstützen. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern existiert ein differenziertes und auf unterschiedliche Bedürfnisse ausgerichtetes Beratungs- und Betreuungsangebot.

Basis der Arbeit des Geschäftsbereichs Jugend und Familie ist das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die hierin enthaltenen Vorschriften dienen dem Geschäftsbereich Jugend und Familie in Verbindung mit einer Vielfalt von Verzweigungen zu anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Sozialgesetzbuch I, V, IX und X, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG), dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) usw. als Grundlage zur Verwirklichung des Rechtes eines jeden jungen Menschen auf Erziehung und Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Dabei sieht sich der Geschäftsbereich Jugend und Familie trotz seines von der staatlichen Gemeinschaft übertragenen Wächteramtes nicht in erster Linie als "Eingriffsbehörde", sondern als modernes Dienstleistungsunternehmen, dessen Hauptanliegen Beratung und Hilfestellung in schwierigen persönlichen Lebenssituationen, ist.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, prüft der Geschäftsbereich Jugend und Familie ständig neue Möglichkeiten und Wege, insbesondere die Unterstützungsmaßnahmen innerhalb der Familie auszubauen, um damit Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie hat Dienststellen in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd.