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Verfahrenslotse

Seit dem 01.01.2024 besteht für Kinder und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die wegen einer (drohenden) Behinderung an der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind sowie für deren Mütter und Väter oder für deren Personensorge- und Erziehungsberechtigten ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen.

Aufgaben

  • Beratung, inwieweit Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in Betracht kommen.
  • Darstellung der Stellen, bei denen Hilfe und Unterstützung beantragt werden kann.
  • Unterstützung bei der Antragstellung.
  • Hilfe bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen zur Teilhabe.
  • Begleitung zu Hilfeplangesprächen und ähnlichen Terminen, zum Beispiel im Kindergarten, in der Schule, bei der Ausbildung oder im Beruf.
  • Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote in Verbindung mit Leistungen zum selbstbestimmten Leben.

Wir arbeiten nach §10 b SGB VIII, beraten unabhängig von anderen Stellen und unterliegen der Schweigepflicht.

Gerne beraten wir Sie telefonisch, online oder im häuslichen Umfeld. Eine Beratung ist auch vor Ort im Landratsamt Aalen, Schwäbisch Gmünd oder in Ellwangen möglich.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.

Kontakt

Verfahrenslotsin Simone Bieg
Telefon: 07361 503-1967
E-Mail: verfahrenslotse[at]ostalbkreis.de

Kontaktzeiten: Montag bis Donnerstag 8:00-12:00 Uhr