Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram

Informationen zur Kriegsopferversorgung

Hinweis

Anträge aus dem Ostalbkreis werden von einer gemeinsamen Dienststelle im Rhein-Neckar-Kreis bearbeitet.

Sie erreichen die zuständigen Ansprechpersonen unter nachfolgenden Kontaktdaten:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Versorgungsamt
Eppelheimer Strasse 15
69115 Heidelberg
Info-Telefon: 06221 522-2725
versorgungsamt@rhein-Neckar-Kreis.de


Die Bundesrepublik Deutschland hatte bei ihrer Gründung als eines ihrer größten Probleme die Versorgung der Opfer des 2. Weltkrieges zu bewältigen.

Dabei ging es nicht nur um die beschädigten Soldaten, die Witwen und Waisen der Gefallenen, sondern auch um die Opfer, die der Krieg unter der Zivilbevölkerung gefordert hatte. Diese Aufgabe ist auch heute noch zu erfüllen.

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) verkörpert den Anspruch auf Versorgung und legte damit den Grundstein für eine umfassende soziale Absicherung der Opfer des Krieges. Es ist seit seinem Inkrafttreten am 01.10.1950 bis heute ständig geändert und im Wesentlichen durch Leistungsverbesserungen ergänzt worden.

Das BVG hat sich im Laufe seiner über 50jährigen Geschichte zum Leitgesetz des sozialen Entschädigungsrechts (SER) entwickelt und damit eine Bedeutung erlangt, die weit über die Versorgung der Opfer der Weltkriege hinaus reicht.

Die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz:

  1. Geldleistungen der Beschädigtenversorgung
    - Grundrente, Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich und Pflegezulage

  2. Geldleistungen der Hinterbliebenenversorgung 
    - Hinterbliebenenrente, Witwen-/Waisen-Beihilfe, Bestattungs- und Sterbegeld

  3. Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

  4. Heil- und Krankenbehandlung einschl. Kuren

  5. Orthopädische Versorgung