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Allgemeines / Beratungsvoraussetzungen

Wenn Sie ...

  • nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt haben
  • nicht mehr wissen, wie Sie die nächste Miete bezahlen sollen
  • von Ihren Gläubigern gemahnt werden, aber nicht bezahlen können
  • Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder vor Lohn- und Gehaltspfändung haben
  • einen Gesprächspartner und Unterstützung in Ihrer Situation suchen ...

... hilft Ihnen die Schuldnerberatungsstelle des Landratsamts ...
  • Ihre Unterlagen zu ordnen und wieder einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu erhalten
  • einen Weg zu finden, die Ausgaben zu verringern bzw. die Einnahmen zu erhöhen
  • alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen
  • einen Haushaltsplan zu erstellen, der Ihnen hilft, das zur Verfügung stehende Geld besser einzuteilen
  • einen Ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenen Tilgungsplan zu erarbeiten
  • Kontakt zu Ihren Gläubigern aufzunehmen und Vereinbarungen wie Stundung, Ratenzahlung, Vergleich zu treffen
  • bei unberechtigten Forderungen ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder der Verbraucherzentrale Ihre Interessen zu vertreten.


Wir informieren über das Verbraucherinsolvenzverfahren , beraten Sie und führen die nach der Insolvenzordnung erforderlichen außergerichtlichen Verhandlungen im Rahmen unserer personellen Kapazität durch, erstellen die notwendige Bescheinigung über ein Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches, helfen bei der Stellung des Insolvenzantrags und stehen als Ansprechpartner im gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.

Sie selbst müssen bereit sein ...
  • Ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen
  • keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen
  • aktiv mitzuarbeiten
  • Vereinbarungen einzuhalten.

Die Schuldnerberatung ist kostenlos und hat Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden.

keine Beratung:
bei Schulden aus laufendem Geschäftsbetrieb und Immobilien.
In diesen Fällen müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale und/oder ggf. an Ihre Berufsvertretung wenden.


Wartezeiten sind nicht erwünscht.
Deshalb bitten wir, dass Sie telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin vereinbaren, auch für die Sprechstunde.
Gleichzeitig erfahren Sie, welche Unterlagen für die Beratung notwendig sind.
Nur mit den notwendigen Unterlagen (z. B. Anmeldeunterlagen) und Nachweisen sind Beratungen möglich.




Öffnungszeiten


Montag
09:00-12:00 Uhr in Aalen
Dienstag
09:00-12:00 Uhr in Schwäbisch Gmünd
Donnerstag
15:00-17:30 Uhr in Aalen
Erster Donnerstag im Monat:
15:00-17:30 Uhr in Schwäbisch Gmünd
Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Sekretariate. Keine Wartezeit bei vorheriger Terminvereinbarung. Außerhalb der Sprechtage Termine nach Vereinbarung.