Fischerprüfung / Fischereischein
Fischereischein
Wer die Fischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Der Fischereischein wird als Fischereischein auf Lebenszeit, als Jahresfischereischein oder Jugendfischereischein bei Vorliegen der Voraussetzungen von Ihrem Bürgermeisteramt - nicht vom Landratsamt - ausgestellt.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten ("Fischereierlaubnisschein") notwendig, in dessen Gewässer gefischt wird.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung(= Fischerprüfung).
Auskünfte über die Vorbereitungslehrgänge und die Fischerprüfung erteilt der Landesfischereiverband und der Verband für Fischerei und Gewässerschutz.
Umzug nach Baden-Württemberg
Zieht jemand aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg um, dann gilt der in dem anderen Bundesland ausgestellte Fischereischein längstens bis zum Ende des dem Umzug nachfolgenden Kalenderjahres. Danach ist ein baden-württembergischer Fischereischein zu beantragen.
Verlängerungen von Fischereischeinen
Fischereischeine, mit Ausnahme der Jugendfischereischeine, die vor dem 01.01.2005 ausgestellt wurden, können nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht mehr verlängert werden. Vielmehr muss ein neuer Fischereischein auf Lebenszeit oder ein Jahresfischereischein beantragt werden - wiederum bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes.
Fischerprüfung
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Landesfischereiverband Baden-Württemberg (siehe "Externer Link zu diesem Thema").
Auskünfte kann auch der Württembergische Anglerverein e.V., Mühlhäuser Straße 311, 70378 Stuttgart (Hofen), Telefon 0711 531601 erteilen.
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