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Musik

Förderprogramme im Bereich Musik

Musikfonds Projektförderung

Antragstellung: Jährlich 3 Fristen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September
Antragsberechtigt: Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Komponistinnen und Komponisten, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen (reine Amateurmusikprojekte sind ausgeschlossen).
Schwerpunkt: Gefördert werden innovative Projektvorhaben zu avantgardistischer Musik aller Sparten.
Fördersumme: 2.000 bis 50.000 Euro
Förderinstitution: Musikfonds e. V. über Neustart Kultur
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Mädchen- und Knabenchöre

Antragstellung: Derzeit keine Antragsstellung möglich
Antragsberechtigt: Gefördert werden grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, die seit mindestens 5 Jahren bestehen, regelmäßig Konzerte haben und ein klassisches sowie geistliches Repertoire aufweisen.
Fördersumme: bis zu 25.000 Euro (mind. 30% Eigenanteil; Komplementärförderung)
Förderinstitution: MWK Baden-Württemberg
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Neustart Amateurmusik

Antragstellung: Derzeit keine Antragstellung möglich
Antragsberechtigt: Amateurmusikensembles bzw. deren Träger
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte, die der Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, der Reaktivierung von sozialen Beziehungen und der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements dienen.
Fördersumme: 2.000 bis 20.000 Euro
Förderinstitution: Bundesmusikverband Chor & Orchester
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Jazzfestivals

Antragstellung: Derzeit keine Antragstellung möglich
Antragsberechtigt: Jazzfestivals die seit mind. 5 Jahren bestehen und prof. Jazzmusikerinnen und -musiker in das Programm integrieren
Schwerpunkt: Gefördert werden Festivals der Jazzmusik mit Musiker*innen die einen Bezug zu Baden-Württemberg haben.
Fördersumme: bis zu 8.000 Euro
Förderinstitution: MWK Baden-Württemberg
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Musikerinnen/Musiker-Förderung

Antragstellung: 21. Juni bis 12. Juli 2023
Antragsberechtigt: Solokünstlerinnen und -künstler und Bands von Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop über Metall bis hin zur experimentellen und elektronischen Musik
Schwerpunkt: Gefördert werden Musikproduktionen und -veröffentlichungen sowie Konzerttourneen
Fördersumme: 8.500 Euro bis 60.000 Euro (min. 15% Eigenanteil)
Förderinstitution: Initiative Musik
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jeunesses : ensemble

Antragstellung: 31. Oktober für Projekte im Folgejahr
Antragsberechtigt: Jugendorchester, Jugendsinfonieorchester, Jugendkammerorchester, Sinfonisches Jugendblasorchester, Jugendjazzorchester, JugendBigBand, sonstiges Jugendensemble, Mitglieder der JMD oder jene, die es werden wollen. Gemeinnützige Organisation/Institution (keine Privatperson). Für Schulorchester können nur Anträge gestellt werden, wenn die Begegnung außerhalb des Unterrichts und mit außerschulischen Bildungsmethoden durchgeführt wird.
Schwerpunkt: Die Begegnung junger Musikerinnen und Musiker auch über Ländergrenzen hinweg
Fördersumme: Begegnungen im Ausland -> Reisekostenzuschuss
Begegnungen in Deutschland -> Zuschuss zu Aufenthalts- und Programmkosten auf Basis eines Festbetrags für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland und dem Partnerland
Förderinstitution: Jeunesses Musicales Deutschland
Zum Förderprogramm und
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