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Substitution

Die Substitution opiatabhängiger Menschen im Ostalbkreis wird seit Jahren in einer verlässlichen Partnerschaft zwischen Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken durchgeführt. Besondere Beachtung verdient hierbei der Arbeitskreis Substitution, der aus dem Qualitätszirkel der Ärzteschaft Schwäbisch Gmünd entstanden ist. Dabei treffen sich Vertreter und Vertreterinnen der Suchtberatungsstellen, Jugendhilfe, Apotheken, der substituierenden Ärzteschaft und der Suchtbeauftragte des Landkreises, um einerseits Verbesserungen in der Substitutionspraxis zu erreichen, andererseits aber auch schnell auf aktuelle Veränderungen reagieren zu können.

Substitution bedeutet Ersatz bzw. Ersatzmittel. Die Substitution ist ein Therapiekonzept, das Opiatabhängigen einen möglichst stabilen und guten Gesundheitszustand ermöglichen soll.

Die Vermittlung in eine substitutionsgestützte Behandlung erfolgt durch die Suchtberatungsstellen. Die Substitutionsbehandlung wird durch einen qualifizierten Arzt oder Ärztin unter gesetzlicher Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) durchführt.
Grundsätzlich können alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und länger als zwei Jahre opiatabhängig sind, substituiert werden.

In der ersten Therapiephase müssen die Substitutionsmedikamente täglich unter Aufsicht eingenommen werden. Im Rahmen einer längeren problemlosen Behandlung können die Substitutionsmittel auch für mehrere Tage im Voraus gegeben werden (take-home).

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Suchtberatungsstellen im Ostalbkreis.




Externe Links


Informationsmaterialien zum Thema Drogen und Substitution (Deutsche Aidshilfe)