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Jugendschutz

Der Konsum von Suchtmitteln ist alltäglich, kann jedoch zu erheblichen Schädigungen bei Kindern und Jugendlichen führen. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol sowie die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Um die Jugend im Ostalbkreis zu schützen wurde 2003 das Langzeitprojekt "Jugendschutz geht alle an! -Die Ostalbkinder sind’s uns wert" ins Leben gerufen. Dies ist eine Kooperation zwischen den Beteiligten von Kreisjudendring Ostalb e.V., des Polizeipräsidiums Aalen und der Stelle des Suchtbeauftragten beim Landratsamt Ostalbkreis.

Dieses Aktionskonzept will:
  1. Präventive Maßnahmen umsetzen
  2. Über niederschwellige Hilfsangebote informieren
  3. Polizeiliche Präsenz bieten.
Wen wollen wir erreichen:
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Jugendliche
  • Freunde und Geschwister Betroffener
  • Schulen, einschließlich deren Sozialarbeit
  • Betreuerinnen und Betreuer sowie Verantwortliche in Vereinen
  • Medienvertreterinnen und -vertreter
  • Verantwortliche in Politik und Verwaltung
Was wollen wir erreichen:
  • Reduzierung des Konsums legaler Drogen
  • Komplette Vermeidung des Konsums illegaler Drogen
  • Niederschwellige Hilfsangebote, auch von Angehörigen und Freunde von Drogenkonsumenten
  • Sensibilisierung für das Thema bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • Anregungen zum Schaffen ausreichender "Alternativangebote“ für Jugendliche
  • Aufbau eines flächendeckenden Schulungsangebots für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
  • "Runder Tisch" in ausgesuchten ländlichen Zentren als "Pilotprojekte"
  • Aufrechterhalten des Kontrolldrucks im Bereich Jugendschutz
  • Fortbildung für die Schulsozialarbeit ausweiten
  • Die Problematik HEIMWEG in den Köpfen verankern

In den letzten Jahren wurde so im Zuge des Aktionsprojektes ein sehr detailliertes Handlungskonzept ausgearbeitet. Darüber hinaus kann das Projekt viele weitere Aktionen vorzeigen.

Angefangen hat es mit der ersten Ausgabe an Informationen für die Alkoholverkaufsstellen. Des Weiteren wurden Fußballveranstaltungen unterstützt, damit auch dort alles entsprechend dem Jugendschutz gestaltet werden konnte. Die Veranstaltungsreihen fanden Jahr für Jahr statt, um den Organisatoren und Organisatorinnen von Veranstaltungen die Einhaltung der Jugendvorschriften zu erleichtern. Die örtlichen Bildungsträger blieben dabei nicht aus. Sie wurden ebenfalls für gemeinsame Projekte gewonnen. Die Gestattung, die bis heute fester Bestandteil jeder Faschingsveranstaltung etc. ist, beinhaltet alle Leitlinien, die es als Veranstalter oder Veranstalterin zu beachten gibt.

Die Beratung von Interessierten nahmen alle Beteiligten immer sehr ernst und daher gab es zahlreiche Rundbriefe, mit den neusten Informationen rund um den Jugendschutz. Auch die Banner des Projektes fanden immer wieder ihren Platz an Absperrungen bei Veranstaltungen jeglicher Art. Nicht nur die direkten Verantwortlichen wurden im Hinblick auf den Jugendschutz sensibilisiert. Auch für Eltern gab es Broschüren zu Erziehungsfragen, die beispielsweise im Zusammenhang mit dem Schutz der Jugend bei öffentlichen Veranstaltungen stehen.

Ebenso wurde in Kooperation mit Gemeinden im ländlichen Raum Informationsveranstaltungen zum Thema "Sucht und Jugendschutz" organisiert. Hierzu zählten Elternabende, Theateraufführungen zu spezifischen Themen und Präventionsveranstaltungen an Schulen u.a. gemeinsam mit den Suchtberatungsstellen.
Auch weiterhin werden die Beteiligten des Langzeitprojektes Angebote und Unterstützung für Sie bereitstellen.
Die aus dem Projekt hervorgegangenen Materialien (u. a. Broschüren, Plakate, Aushänge), stehen unter "Hinweise für Veranstalter und Veranstalterinnen von Festen…" als Download zur Verfügung oder können bei einer der drei kooperierenden Stellen kostenlos bestellt werden.

Für alle Fragen des Jugendschutzes und zum Langzeitprojekt "Jugendschutz geht alle an! -Die Ostalbkinder sind’s uns wert" stehen während des gesamten Jahres gerne folgende Personen und Institutionen zur Verfügung:

Kreisjugendring Ostalbkreis
Sarah Nubert und Nina Hartmann
Telefon 07361 503-1465 | E-Mail: info[at]kjr-ostalb.de

Landratsamt Ostalbkreis
Tobias Braun
Telefon 07361 503-1293 | E-Mail: tobias.braun[at]ostalbkreis.de

Polizeipräsidium Aalen
Daniela Christ
Telefon 07361 580-118 | E-Mail: daniela.christ[at]polizei.bwl.de





Mehr zu diesem Thema


Jugendreferat / Kreisjugendring

Externe Links


Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg