Umweltzonen und Fahrverbote
Zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutze der Bevölkerung wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart unter anderem für die Schwäbisch Gmünder Kernstadt ein Luftreinhalte- und Aktionsplan erlassen, mit der Folge der Ausschilderung einer sogenannten Umweltzone.
In die Umweltzone Schwäbisch Gmünd dürfen seit 01.01.2013 nur noch solche Fahrzeuge einfahren, die nach der Feinstaubplaketten-Verordnung eine grüne Plakette führen oder für die eine Ausnahmeregelung getroffen wurde.
Für alle anderen Fahrzeuge ist die Umweltzone gesperrt, bei Missachtung drohen 80,00 Euro Bußgeld.
Bei Interesse an einer Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde in Schwäbisch Gmünd.
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