Facebook
Youtube
Twitter
Instagram

Umweltzonen und Fahrverbote

Zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutze der Bevölkerung wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart unter anderem für die Schwäbisch Gmünder Kernstadt ein Luftreinhalte- und Aktionsplan erlassen, mit der Folge der Ausschilderung einer sogenannten Umweltzone.

In die Umweltzone Schwäbisch Gmünd dürfen seit 01.01.2013 nur noch solche Fahrzeuge einfahren, die nach der Feinstaubplaketten-Verordnung eine grüne Plakette führen oder für die eine Ausnahmeregelung getroffen wurde.

Für alle anderen Fahrzeuge ist die Umweltzone gesperrt, bei Missachtung drohen 80,00 Euro Bußgeld.

Bei Interesse an einer Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde in Schwäbisch Gmünd.

Wegweiser
In dieser Reihenfolge können Sie selbst prüfen, ob Sie für Ihr Kraftfahrzeug eine Feinstaubplakette erhalten:

Schadstoffklassifizierung und Fahrverbote
Seit dem 01.03.2008 müssen sämtliche Fahrzeuge, welche die Umweltzone Schwäbisch Gmünd befahren wollen (Einfahrt/Ausfahrt/Durchfahrt) mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sein.

Nachrüstungsmöglichkeiten
Es gilt der Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme".

Ausnahmen
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht und von Fahrverboten:

Gebühren
Gebühren für die Erteilung von Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone Schwäbisch Gmünd:

Linkliste Umweltzonen/ Fahrverbote/ Feinstaub
Hier finden Sie weitergehende externe Links rund um die Themen Umweltzonen / Fahrverbote / Feinstaub: