Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

  • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
  • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

in der Regel: zwei Wochen

Stand: 04.04.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg




Externe Links


Aalen, Große Kreisstadt (Straßenverkehrsbehörde)
Ellwangen, Große Kreisstadt
Schwäbisch Gmünd, Große Kreisstadt
VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte