Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "Bl" (Blinde), sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen haben Anspruch auf die Erteilung einer Parkerlaubnis (blauer Parkausweis).
Wenn die Voraussetzungen für den "blauen Parkausweis" nicht vorliegen, haben Sie die Möglichkeit den "orangenen Parkausweis" zu erhalten.
Gültigkeitsdauer
Die Parkausweise werden bis zum Ablauf der Gültigkeit des jeweils zu Grunde liegenden Schwerbehindertenausweises, maximal auf 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt. Eine Verlängerung des Parkausweises ist möglich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständigkeit
Abhängig von Ihrem Wohnsitz sind die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd oder das Landratsamt für die Ausstellung der Parkausweise zuständig.
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