Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "Bl" (Blinde), sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen haben Anspruch auf die Erteilung einer Parkerlaubnis (blauer Parkausweis).
Wenn die Voraussetzungen für den "blauen Parkausweis" nicht vorliegen, haben Sie die Möglichkeit den "orangenen Parkausweis" zu erhalten.
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