Ausnahmen
Von einigen Vorschriften lassen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung Ausnahmen zu. Ausnahmegenehmigungen kommen jedoch nur in besonders begründeten Fällen in Betracht.
Dies können z.B. sein:
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer gesperrten Straße
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer gewichtsbeschränkten Straße
- Ausnahmen zur Befreiung der Gurtanlegepflicht/Helmpflicht.
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