Der EU-Führerschein - Geänderte Rechtslage ab 19.01.2013
Mit der am 19. Januar 2013 in Kraft tretenden Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung werden Bestimmungen der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet, dass ab dem 19. Januar 2013 nur noch Führerscheindokumente mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt werden dürfen. Befristet wird nicht die Fahrerlaubnis, sondern lediglich das Führerscheindokument.
Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Führerscheindokument ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Für die Antragstellung werden ein biometrisches Lichtbild, der Führerschein sowie ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr beträgt 25,30 €.
Für Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (Lkw und Bus) bleibt es bei der 5-jährigen Gültigkeit der Fahrerlaubnis verbunden mit den Anforderungen zur Verlängerung nach der Fahrerlaubnisverordnung.
Weitere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde in Aalen oder die Außenstelle in Schwäbisch Gmünd zu den üblichen Sprechzeiten.
Für die Antragstellung werden ein biometrisches Lichtbild, der Führerschein sowie ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr beträgt 25,30 €.
Für Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (Lkw und Bus) bleibt es bei der 5-jährigen Gültigkeit der Fahrerlaubnis verbunden mit den Anforderungen zur Verlängerung nach der Fahrerlaubnisverordnung.
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Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Fahrerlaubnisbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1542
Telefax: 07361 503-581542
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Außenstelle Hardt
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4319
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