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Nebenbestimmungen bei Fest-/Faschingsumzügen

Brauchtumsumzüge – Sicherheit wird groß geschrieben!
Polizei, Ordnungsämter und TÜV empfehlen den Veranstaltern und Wagenbauern rechtzeitig zu planen!

In den letzten Jahren konnte im Ostalbkreis einiges in Sachen Sicherheit bei Faschingsumzügen bewirkt werden. Die Mehrheit der Umzugsverantwortlichen hat sich engagiert für die Umsetzung der Vorschriften zum Schutz von Zuschauern und Teilnehmern eingesetzt. Leider gibt es aber auch noch vereinzelt Probleme, die man zukünftig vermeiden will.

Lediglich einzelne Umzugsverantwortliche und Wagenbauer hatten sich während der vergangenen Saison trotz klarer Empfehlungen nicht an die Vorschriften gehalten und dadurch die Sicherheit von Umzugsteilnehmern und Zuschauern gefährdet. Unterschiedliche Verfahrensweisen bei den einzelnen Umzügen führten auch zu Spannungen. Denn manchem Wagenbauer leuchtete es nicht ein: "Warum brauche ich bei diesem Umzug eine Vollverkleidung am Zugfahrzeug und bei den anderen nicht?", lautete der Vorwurf.
Eine schwierige Situation, nicht nur für die Faschingstreibenden, sondern auch für Polizei und Ordnungsämter, die dann am Umzugstag entscheiden mussten, dass ein Fahrzeug nicht mitfahren durfte, weil die Sicherheitsmängel zu groß waren.

Dabei können solche Probleme leicht vermieden werden. Denn bereits in der Erlaubnis, die jedem Umzugsverantwortlichen von der Behörde zugestellt wird, sind alle wesentlichen Punkte klar aufgeführt. "Sich rechtzeitig darum kümmern", heißt die Parole.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss bei den kommenden Umzügen damit rechnen ausgeschlossen zu werden. Ausnahmen bzw. Sonderregelungen werden nicht mehr zugelassen.

Einige wichtige Hinweise vorab:
Auch die Zugfahrzeuge müssen eine Vollverkleidung aufweisen. Für die Weitergabe der notwendigen Informationen an die Wagenbauer und die Einhaltung der Vorschriften sind die jeweiligen Umzugsverantwortlichen zuständig. Weitere wichtige Punkte sind beispielsweise die Herstellung der Erkennbarkeit von Ordnern und Wagenbegleitern durch Warnwesten sowie gegebenenfalls die Einholung eines TÜV-Gutachtens für die einzelnen Umzugswägen.

Für Fragen und Hilfestellung stehen die Genehmigungsbehörden bei den Großen Kreisstädten und beim Landratsamt sowie der TÜV und die Polizei bereit.

Die kompletten Nebenbestimmungen für die Teilnahme an einem Fest-/Faschingsumzug finden Sie hier zum Download.



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Straßenverkehr
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1531
Telefax: 07361 503-581531
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