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Leichte Sprache: Informationen zum Wahlrecht

Alle Menschen mit Behinderung dürfen jetzt bei Landtags-,
Gemeinderats-, Landkreis- und Regionalwahlen wählen.
Das hat der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen.

Alle Wählerinnen und Wähler bekommen vor einer Wahl eine
Wahlbenachrichtigung und die Wahlunterlagen.

Früher durften viele Menschen mit Behinderung nicht wählen.

Das war falsch.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Der Landtag hat deshalb das Gesetz geändert.

Urheberrechte Foto:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013