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Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) / Bescheinigung nach § 10 ProstSchG

Seit 1. November 2017 ist das Landratsamt für Beratungsgespräche nach dem Prostituiertenschutzgesetz (unterliegen der Schweigepflicht) innerhalb des Ostalbkreises zuständig.

Folgende Punkte sollten für die Beratung nach dem ProstSchG beachtet werden:

1. Schritt:
Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG

Gesundheitsamt Aalen
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen

Die Beratung findet alle zwei Wochen mittwochs statt.
Telefonische Anmeldung und Terminvergabe: Tel. 07361 503-1120.
Bei der Anmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Durchführung der gesundheitlichen Beratung:
Bei Personen ab 21 Jahren: mindestens alle 12 Monate
Bei Personen unter 21 Jahren: mindestens alle 6 Monate

2. Schritt:
Anmeldung mit Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 ProstSchG)

Landratsamt Aalen
Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefonische Anmeldung und Terminvergabe:
Herr Witt, Tel. 07361 503-1510, E-Mail tobias.witt[at]ostalbkreis.de oder
Frau Girrulat, Tel. 07361 503-1513, E-Mail ute.girrulat[at]ostalbkreis.de.

Bei der ersten Anmeldung ist der Nachweis einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 vorzulegen.

Zusätzlich zur namentlichen kann eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden.

Für Erlaubnisse zum Betrieb einer Prostitutionsstätte sind die Gewerbebehörden zuständig.



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1120
Telefax: 07361 503-1155
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Kontakt


Ludmilla Eppler
Ärztin
Telefon: 07361 503-1117
Telefax: 07361 503-1155
Details E-Mail an Ludmilla Eppler