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Leichte Sprache: Schulden und Insolvenz

Hier finden Sie Informationen zu Beratungen in den Bereichen:
Schulden und Insolvenz.


Schulden bedeutet:
Sie müssen einer anderen Person Geld bezahlen.
Sie schulden etwas.
Insolvenz bedeutet:
Sie müssen einer anderen Person Geld bezahlen.
Aber Sie haben kein Geld.
Und können nicht bezahlen.

Bei der Beratung bekommen Sie verschiedene Unterstützung:

Vielleicht sind Sie in einer Notlage.
Und Sie brauchen Geld um Leben zu können.
Dann können wir Sie beraten.
Das ist wichtig: Geld können wir Ihnen nicht geben.

Vielleicht soll eine Pfändung erfolgen.
Das heißt: Sie haben Schulden.
Und können die Schulden nicht bezahlen.
Vielleicht haben Sie wertvolle Gegenstände.
Dann kann man die Gegenstände für die Schulden verwenden.
Das nennt man auch: Pfändung.
Das macht ein Gerichts-Vollzieher.
Das ist eine Person vom Gericht.
Vielleicht gibt es auch eine andere Möglichkeit.
Und Sie können die Gegenstände schützen.
Das können wir Ihnen bei einer Beratung sagen.

Vielleicht brauchen Sie eine Unterstützung bei Ihren Ausgaben.
Oder beim Einteilen von Ihrem Lohn.
Dann können wir Sie beraten.

Vielleicht haben Sie sehr viele Schulden.
Und können die Schulden nicht mehr bezahlen.
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Verbraucher-Insolvenz.
Durch eine Beratung können wir Sie unterstützen.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit und Sie können die Schulden bezahlen.
Das nennt man: Entschuldungs-Modelle.
Dann können wir Sie durch eine Beratung unterstützen.

So können wir Sie unterstützen

Vielleicht brauchen Sie die Unterstützung sofort.
Oder die Beratung.
Einen Termin müssen Sie dann nicht vereinbaren.
Dazu kommen Sie zu den Öffnungszeiten vorbei.
Die Öffnungszeiten können Sie nachlesen.
Das nennt man: Offene Sprechstunde.

Die Offene Sprechstunde gibt es in:
  • Aalen
  • Schwäbisch Gmünd
  • und Ellwangen.
Vielleicht haben Sie Fragen.
Zum Beispiel: Was Sie zum Termin mitbringen sollen.
Dann können Sie uns anrufen.
Für eine Beratung müssen Sie sich anmelden.
Das machen Sie 30 Minuten vor der Beratung.
Melden Sie sich im Sekretariat an.
Eine Anmeldung ist wichtig.
Die Beratung bekommen Sie nach der Anmeldung.
Zum Beispiel: Vielleicht hat sich vor Ihnen eine andere Person angemeldet.
Dann bekommen Sie die Beratung nach dieser Person

So finden Sie uns:

Zuständig ist das Sozialamt.
Die Abteilung heißt: Schuldner- und Insolvenz-Beratung.

Die Beratung in Aalen:
Das Amt in Aalen ist in der Gartenstraße 105.

Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07361 503-5525

Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07361 503-585525

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
schuldnerberatung@ostalbkreis.de

Die Beratung in Schwäbisch Gmünd:
Das Amt in Schwäbisch Gmünd ist am Bahnhofplatz 1.

Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07171 32-4232

Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07171 32-584232

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
schuldnerberatung@ostalbkreis.de

Die Beratung in Ellwangen:
Das Amt in Ellwangen ist in der Rindelbacher Straße 2.

Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07361 503-5525

Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07361 503-585525

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
schuldnerberatung@ostalbkreis.de

Urheberrechte Fotos:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.

Übersetzung und Prüfung in Leichte Sprache:
Übersetzungsbüro für Leichte Sprache der Samariterstiftung, Jahnstraße 14, 73431 Aalen
Telefon 07361 564-300
E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de