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Leichte Sprache: Schwer-Behinderten-Ausweis / Nach-Teils-Ausgleich

Hier finden Menschen mit einer Behinderung wichtige Informationen.

Das ist dem Landratsamt wichtig:
Die Unterstützung von Menschen mit einer Behinderung.
Und ihren Angehörigen.
Eine Behinderung kann:
  • körperlich,
  • geistig
  • oder seelisch sein.


So können wir Sie unterstützen:

Vielleicht möchten Sie einen
Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen.
Oder Sie möchten wissen wie hoch Ihre Behinderung ist.
Dann können wir Sie beraten.
Wir können Sie beim Antrag zu einem
Schwer-Behinderten-Ausweis unterstützen.

Es gibt verschiedene Arten von einer Behinderung.
Zum Beispiel:
Vielleicht haben Sie Probleme beim Gehen.
Oder können nicht so schnell gehen.
Dann haben Sie eine leichte Behinderung.

Vielleicht brauchen Sie einen Rollstuhl.
Dann haben Sie eine schwere Behinderung.

Vielleicht haben Sie eine Behinderung.
Dann sagt das Versorgungs-Amt:
So schwer ist eine Behinderung.
Das nennt man dann: Grad der Behinderung.
Der Grad der Behinderung wird durch Zahlen angegeben.
Die Zahlen haben verschiedene Bedeutungen.
Die Zahl 20 bedeutet zum Beispiel:
Sie haben eine leichte Behinderung.
Die Zahl 100 bedeutet:
Sie haben eine schwere Behinderung.
Vielleicht haben Sie die Zahl 50 als Grad der Behinderung.
Oder eine Zahl zwischen 50 und 100.
Dann sind Sie schwer-behindert.

Sie können einen Ausweis beantragen.
Den Ausweis nennt man: Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Das machen Sie beim Versorgungs-Amt.
Das Versorgungs-Amt ist für den
Schwer-Behinderten-Ausweis zuständig.
Sie finden das Versorgungs-Amt im Landratsamt.
Das Versorgungs-Amt in Aalen ist für den gesamten Ostalbkreis zuständig.


Das Versorgungs-Amt überprüft Ihren Antrag.
Das prüft das Versorgungs-Amt:
  • Ob Sie eine Behinderung haben
  • und welchen Grad der Behinderung Sie haben.

Vielleicht haben Sie Anspruch
auf einen Nachteils-Ausgleich.
Das bedeutet: Durch den Grad der Behinderung müssen
Sie bei manchen Sachen weniger bezahlen.
Zum Beispiel: bei den Rundfunk-Gebühren.
Vielleicht brauchen Sie auch im Bus oder Zug nicht bezahlen.
Oder Sie bezahlen weniger.
Auch die Person die mit Ihnen zusammen fährt muss nicht bezahlen.
Das Versorgungs-Amt prüft den Anspruch auf einen Nachteils-Ausgleich.



So finden Sie uns:

Das Amt heißt: Integration und Versorgung.

Das Amt in Aalen ist in der Stuttgarter Straße 41.

Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07361 503-1481

Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07361 503-1477

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
integration.und.versorgung@ostalbkreis.de

Urheberrechte Fotos:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.

Übersetzung und Prüfung in Leichte Sprache:
Übersetzungsbüro für Leichte Sprache der Samariterstiftung, Jahnstraße 14, 73431 Aalen
Telefon 07361 564-300
E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de