Ist der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin der Gaststättenerlaubnis verstorben? Dann dürfen Sie die Gaststätte aufgrund der bisherigen Erlaubnis weiterführen, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: Ehefrau oder Ehemann Lebenspartnerin oder Lebenspartner die minderjährigen Erbinnen und Erben während der Minderjährigkeit Hinweis: Folgende Personen dürfen den Betrieb ebenfalls weiterführen, allerdings nur bis zu zehn Jahre nach dem Erbfall: Nachlassverwalterinnen und Nachlassverwalter Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker Voraussetzungen Voraussetzung ist, dass Sie den Gaststättenbetrieb unverändert weiterführen. Verfahrensablauf Die Weiterführung des Gaststättenbetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Sie können dies mündlich oder zu Zwecken einer ordnungsgemäßen Dokumentation auch schriftlich beziehungsweise in elektronischer Form tun. Hinweis: Den Beginn des Betriebs durch Sie selbst aufgrund der Inanspruchnahme des Weiterführungsrechts müssen Sie als Gewerbe anmelden. Fristen Die Anzeige müssen Sie unverzüglich erstatten, wenn Sie von Ihrem Weiterführungsrecht Gebrauch machen. Erforderliche Unterlagen Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers Sterbeurkunde der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers Nachweis, dass Sie zu dem oben bezeichneten Personenkreis der Weiterführungsberechtigten gehören Unterrichtungsnachweis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) (Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen) oder Bescheinigung der IHK über das Vorliegen einer Abschlussprüfung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs, die die Unterrichtung entbehrlich macht Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern. Kosten keine Hinweise Statt das Recht zur Weiterführung des Betriebs in Anspruch zu nehmen, können Sie auch eine eigene Gaststättenerlaubnis beantragen. Wollen Sie den Gaststättenbetrieb vor oder während der Weiterführung verändern, zum Beispiel zusätzliche Räumlichkeiten hinzunehmen, benötigen Sie auf jeden Fall eine Gaststättenerlaubnis. Rechtsbehelf kein Rechtsgrundlage Landesgaststättengesetz (LGastG): § 1 in Verbindung mit § 10 Gaststättengesetz (GastG) Weiterführung des Gewerbes Gewerbeordnung (GewO): § 14 Anzeigepflicht Freigabevermerk 31.03.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Bezugsort Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Adresse Landratsamt OstalbkreisSicherheit und OrdnungDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenPostanschrift:73428 AalenTelefon: 07361 503-1511/-1498Telefax: 07361 503-1737 E-Mail senden So finden Sie zu uns