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Europäische Bürgerinitiative

Nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ist der Weg für eine bedeutende Verbesserung des Einflusses der Öffentlichkeit auf EU-Entscheidungen frei. Das Europäische Parlament stimmte den Regeln für ein neues EU-Bürgerbegehren zu. Damit wurde erstmals ein Instrument geschaffen, das es Bürgerinnen und Bürgern der Union erlaubt, sich aktiv auf europäischer Ebene zu beteiligen. Sie können künftig die Europäische Kommission direkt zu Gesetzesinitiativen bestimmter Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, ersuchen.