Hubschraubereinsatz 2026 gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners
Im Jahr 2025 kam es im Ostalbkreis lokal wieder zu einer starken Verbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS). Besonders betroffen waren folgende Bereiche:
- Stadtgebiet Aalen
- Gemeindegebiet Unterschneidheim
- Gemeindegebiet Kirchheim
- Wald rund um die Deponie Ellert
Für Waldbesuchende und Anwohner stellten die Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners eine akute gesundheitliche Gefährdung für Menschen dar.
Die Eichen in den betroffenen Gebieten sind durch den Fraß der Raupen stark geschädigt und könnten bei zusätzlicher Belastungen durch Trockenheit und Befall mit Sekundärschädlingen absterben.
Prognose und Regulierungsmaßnahmen
Aufgrund des letztjährigen Befalls und aktueller Befunde der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) muss auch 2026 wieder mit starkem Auftreten der EPS-Raupen an Eichen gerechnet werden.
Ausgewählte Eichenwälder werden daher mit dem biologischen Biozid FORAY ES® (Gesundheitsschutz des Menschen) bzw. dem Pflanzenschutzmittel MIMIC® (Erhalt der Eichen) vom Hubschrauber aus besprüht.
Die Auswahl der Waldflächen erfolgte unter fachkundiger Anleitung der FVA und in Abstimmung mit Wasser- und Naturschutzbehörden.
Die Anwendung des Biozids zur Gesundheitsvorsorge ist durch Verfügungen der Gemeinden angeordnet. Waldbesitzer haben die Maßnahme zu dulden.
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist eine vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigte Maßnahme des integrierten Waldschutzes und der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft.
Insgesamt werden im Kreis rund 320 Hektar Waldfläche behandelt, dies entspricht etwa 0,5 Prozent der Gesamtwaldfläche im Ostalbkreis. Die genauen Flächen können Sie den Karten entnehmen:
Gesamtkulisse Aalen
Gesamtkulisse Kirchheim
Gesamtkulisse Unterschneidheim / Tannhausen
Gesamtkulisse Deponie Ellert
Hubschraubereinsatz
Zur Ausbringung der Mittel per Hubschrauber gibt es im Wald keine Alternative. Bäume im Waldverband können vom Boden aus nicht erreicht werden. Eine einzelbaumweise Ausbringung der Mittel sowie mechanische Maßnahmen wie Absammeln oder Absaugen sind daher nicht möglich. Die Besprühung wird von einem sachkundigen und erfahrenen Hubschrauberpiloten durchgeführt. Der Hubschrauber fliegt dicht über den Eichen und bringt die Mittel in Wasser gelöst als Sprühnebel auf den Kronen aus. Der Sprühnebel ist eine Wasser-Öl-Emulsion. Ausgebracht werden ca. 50 l je ha bzw. 5 ml je Quadratmeter.
Biozid und Pflanzenschutzmittel sind für Mensch unschädlich
Bei dem Präparat Foray ES handelt es sich um ein zugelassenes Biozid zur Anwendung gegen blattfressende Schmetterlingsraupen. Die wirksame Substanz bei diesem Präparat ist das Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki (kurz: B.t.). B.t. wird seit über 45 Jahren in Deutschland eingesetzt, beispielweise gegen die Schnakenplage in den Rheinauen oder in privaten Kleingärten gegen den Buchsbaumzünsler. Das Biozid wirkt sehr selektiv, da spezifisch über den empfindlichen Darm junger Raupen.
Bei dem Präparat Mimic handelt es sich ebenfalls um ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel gegen blattfressende Schmetterlingsraupen. Der Wirkstoff ist Tebufenozid, der ebenfalls sehr selektiv auf blattfressende Schmetterlingsraupen wirkt und eine vorzeitige und letale Häutung der Larven auslöst.
Laubfressende Larven anderer Insekten oder ausgewachsene Insekten werden nicht geschädigt. Die Mittel sind als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Nur Raupen anderer Schmetterlings-arten, die zu diesem Zeitpunkt an der Eiche oder im nahen Umfeld der Eichen fraßaktiv sind, sind leider ebenfalls betroffen. Die kurze Wirkungsdauer von nur wenigen Tagen reduziert die ungewollten Nebenverluste anderer Raupenarten aber so weit wie möglich.
Als zusätzliche vorbeugende Maßnahme werden nur maximal 50 Prozent eines zusammenhängenden Waldgebiets behandelt.
Für beide Präparate sind keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien und Fische bekannt.
Termin
Der genaue Termin des Hubschraubereinsatzes zwischen Mitte April und Mitte Mai 2026 hängt vom Fortschritt des Laubaustriebs der Eichen und vom Witterungsverlauf ab. Er wird über die Tagespresse sowie die Homepage und Sozialen Netzwerke des Ostalbkreises bekannt gegeben.
Regeln für Waldbesuchende und Anrainer
- Als Sicherheitsvorkehrung werden die zu behandelnden Waldflächen am Tag der Beflie-gung ganztägig gesperrt.
- Im Befliegungsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.
- Sperrungen und Hinweisschilder sind zu beachten.
- Anweisungen der Sperrposten sind zu befolgen.
- Fenster und Türen angrenzender Gebäude müssen während des Fluges und ca. 10 Minuten danach geschlossen bleiben.
- Behandelte öffentliche Wald- und Grünflächen dürfen bis 12 Stunden nach der Behandlung nicht betreten werden.
- Privatflächen, z.B. Gärten, dürfen unmittelbar nach Antrocknen des Sprühbelags wieder betreten werden.
- Im Umfeld der Befliegungsflächen besteht Parkverbot auf öffentlichen Flächen unmittelbar an bzw. unter den zu behandelnden Eichen.
- Es kommt zu kurzfristigen Straßensperrungen.