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Ausländerangelegenheiten

Aufteilung der Altkreise Aalen und Schwäbisch Gmünd
Aufteilung der Altkreise Aalen und Schwäbisch Gmünd
Das Landratsamt Ostalbkreis ist zuständige Behörde für die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden - ohne die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd - lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Dienststellen sind in Aalen und Schwäbisch Gmünd.

Die Dienststelle im Landratsamt in Aalen, Stuttgarter Str. 41 ist zuständig für das Ausländerrecht im Altkreis Aalen und das Asylrecht im gesamten Ostalbkreis, wiederum ohne die großen Kreisstädte.

Öffnungszeiten:
Montag 08:15-11:45 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 08:15-11:45 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag geschlossen.
Telefonzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10:30-11:30 Uhr

Die Dienststelle in Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer Straße 166 ist zuständige Ausländerbehörde für den Altkreis Schwäbisch Gmünd.

Öffnungs- und Telefonzeiten:
Montag 08:15-11:45 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch 08:15-11:45 Uhr
Donnerstag 08:15-11:45 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Freitag 08:15-11:45 Uhr

Bei Fragen nach der örtlichen Zuständigkeit hilft Ihnen die Kreiskarte weiter.


Hinweis

Ihr Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet können Sie über die folgenden Online-Anträge beantragen. Nach Antragstellung müssen Sie mit einer verlängerten Bearbeitungszeit rechnen. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

Die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Sie auch bei der zentralen Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften unter www.lzf-bw.de beantragen.


Landratsamt Ostalbkreis
Sicherheit und Ordnung
Ausländerbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Postanschrift:
73428 Aalen
Telefon: 07361 503-2222
E-Mail senden
So finden Sie zu uns

Ausländerbehörde
Dienstelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt

Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Postanschrift:
73428 Aalen
Telefon: 07171 32-4100
E-Mail senden
So finden Sie zu uns