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Leistungen der Pflegeversicherung

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es erforderlich, dass bei der jeweiligen Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegeantrag) gestellt wird.
Dieser Antrag wird dann von der Pflegekasse an den Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet.
Von diesem wird der Pflegebedürftige besucht und begutachtet und der Hilfebedarf wird ermittelt. Entsprechend dem Begutachtungsergebnisses erfolgt die Einstufung in die fünf Pflegegrade. Der Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen ergibt sich aus dem festgestellten Pflegegrad.

Privat Versicherte stellen den Pflegeantrag beim privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt hierbei durch die Gutachterinnen/Gutachter des Medizinischen Dienstes "MEDICPROOF".

Wenn Sie Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben, dann wenden Sie sich einfach an den Pflegestützpunkt Ostalbkreis, an Ihre Pflegekasse oder an Ihre private Versicherung.