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Leistungen der Pflegeversicherung

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es erforderlich, dass bei der jeweiligen Pflegekasse ein entsprechender Antrag gestellt wird. Dieser Antrag wird dann von der Pflegekasse an den neutralen Beratungsarzt (MDK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen) weitergeleitet. Von diesem wird der Pflegebedürftige besucht und begutachtet.
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen erfolgt die Einstufung in der Pflegeversicherung. In der Pflegeversicherung gibt es die Stufen 1-3, je nachdem wie hoch der tägliche Hilfebedarf ist. Der Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen ergibt sich aus der festgestellten Pflegestufe.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Ansprüchen nach dem Pflegezeitgesetz und die Kosten/Erstattungen durch die Pflegeversicherung.
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