Kreisfinanzen
Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 01.03.2011 beschlossen, die Doppik zum 01.01.2012 einzuführen. Kernpunkt der Reform zum Gemeindehaushaltsrecht ist die Umstellung von der bisherigen zahlungsorientierten Darstellungsform im kameralen Haushalt auf die vollständige Abbildung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens durch die Erfassung von Aufwendungen und Erträgen anstelle von Ausgaben und Einnahmen im doppischen Haushalt. Statt Aus- und Einzahlungen stehen im Ergebnishaushalt die Rechengrößen Aufwendungen und Erträge im Mittelpunkt, wobei erstere aber dennoch in der Finanzrechnung zur Überwachung der Finanzlage weiter berücksichtigt werden. Künftig ist der gesamte Ressourcenverbrauch, also auch die Abschreibungen auf das gesamte Vermögen, auszuweisen und zu erwirtschaften.Mit der Einführung der Doppik wurde auch die Struktur des Haushalts geändert. Waren bisher die "Unterabschnitte" die maßgebenden Gliederungselemente im Haushaltsplan, wurden diese von im doppischen Haushalt von den sog. Produkten abgelöst. Unter Produkten werden sämtliche Verwaltungsleistungen verstanden, die innerhalb eines Geschäftsbereiches erbracht werden. Dieser Ansatz soll ermöglichen, die Leistungen der Verwaltung unter den Gesichtspunkten Mengen, Kosten, Zeit und Qualität zu betrachten und Ergebnisse für die Steuerung des Verwaltungshandelns bereitzustellen.
Mit dem am 18.12.2012 verabschiedeten Haushalt 2013 legt der Ostalbkreis bereits seinen zweiten doppischen Haushalt vor.
Der doppische Haushaltsplan gliedert sich in mehrere aufeinander abgestimmte Teile:
- Im Ergebnishaushalt werden alle Erträge und Aufwendungen geplant - er ist damit mit dem seitherigen Verwaltungshaushalt vergleichbar. Hier werden die Kreisumlage, Gebühreneinahmen, Erstattungen, Personal- und Geschäftsaufwendungen, Hilfeleistungen, Abschreibungen usw. gebucht.
- Der Finanzhaushalt enthält alle ergebniswirksamen Zahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit (analog dem Ergebnishaushalt ohne z.B. Abschreibungen) und alle Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit (vergleichbar mit dem bisherigen Vermögenshaushalt). Im Finanzhaushalt sind z.B. die Beschaffung von beweglichem Vermögensgegenständen sowie Baumaßnahmen (Schulhaus- und Krankenhausbauten, Straßenbaumaßnahmen) veranschlagt.
- Die in Aktiva und Passiva gegliederte Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden des Landkreises dar und entspricht damit der Vermögensrechnung.
Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich
im Haushaltsjahr 2013 auf 572.591.898 Euro
im Haushaltsjahr 2012 auf 541.013.483 Euro.
Die Steigerung beträgt somit 31.578.415 Euro = 5,84%
Davon entfallen auf
| 2013 Euro |
2012 Euro |
+/- Euro |
Prozent | |
| Ergebnishaushalt | 342.100.648 | 321.516.362 | 20.584.286 | 6,40 |
| Finanzhaushalt | 14.525.075 | 12.277.130 | 2.247.945 | 18,31 |
| Zentralhaushalt | 356.625.723 | 333.793.492 | 22.832.231 | 6,84 |
| Erfolgspläne der Kreiskrankenhäuser | 205.178.514 | 197.086.527 | 8.091.987 | 4,10 |
| Vermögenspläne der Kreiskrankenhäuser | 10.787.661 | 10.133.464 | 654.197 | 6,45 |
| Wirtschaftspläne der Kreiskrankenhäuser | 215.966.175 | 207.219.991 | 8.746.184 | 4,22 |
| ergibt Gesamthaushaltsvolumen |
572.591.898 | 541.013.483 | 31.578.415 | 5,84 |
