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Kommunale Kläranlagen

Umgerechnet auf den Ostalbkreis mit ca. 310.200 Einwohnern müssen täglich ca. 44.600 m³ Schmutzwasser gereinigt werden. Hierzu betreiben die Gemeinden im Ostalbkreis 79 mechanisch-biologische Kläranlagen. Der Anschlussgrad der Einwohner im Ostalbkreis an eine Kläranlage liegt bei ca. 98,5 Prozent. Das Abwasser aller anderen Einwohner im Ostalbkreis wird dezentral beseitigt.

Auf der Grundlage Gewässerökologischer Untersuchungen des Neckars zeigte sich, dass hinsichtlich der Einhaltung der Kriterien der europäischen Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL), Defizite vorhanden sind, die auf ein erhöhtes Nährstoffpotenzial (Aufkommen von Algen und Wasserpflanzen) hindeuten.
Da ein großer Teil der Kläranlagen im Ostalbkreis im Neckareinzugsgebiet liegt, wurde anfangs 2012 für Kläranlagen ab Größenklasse 3 > 5000 EW zusätzlich ein Zielwert für Gesamtphosphor eingeführt (0,8 mg/l im Jahresmittel). In diesem Zuge wurden zahlreiche Kläranlagen im Ostalbkreis um eine Phosphatfällung erweitert, um diese Anforderung einzuhalten. Die größeren Anlagen mit mehr als 10.000 EW müssen verschärfte P-Werte (0,5 mg/l im Jahresmittel) einhalten.

Abhängig von der Größenklasse (Zahl der angeschlossenen Einwohner) der Kläranlage, sind von dieser die jeweiligen Anforderungen der Abwasserverordnung einzuhalten. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Eigenkontrolle durch den Betreiber sowie durch die amtliche Probenahme des Geschäftsbereichs Wasserwirtschaft. Die Ergebnisse der amtlichen Probenahme bilden auch die Grundlage für die Berechnung der Abwasserabgabe.



Externe Links


Abwasserverordnung vom 17.06.2004
Die neue Eigenkontrollverordnung - Hinweise für Betreiber kommunaler Abwasseranlagen (LfU)
Eigenkontrollverordnung - EKVO vom 20.02.2001