Öffnungszeiten
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Behindertenrecht

Die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht sind im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zusammengefasst. Das Schwerbehindertengesetz wurde dadurch aufgehoben.

Die Versorgungsverwaltung des Ostalbkreises stellt auf Antrag
  • das Vorliegen einer Behinderung,
  • den Grad der Behinderung (GdB),
  • sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
fest.

Beträgt der Grad der Behinderung wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die zustehenden Merkzeichen eingetragen werden.

Die Feststellungen sind Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Die Servicestelle Behindertenrecht finden Sie im Landratsamt Ostalbkreis in Aalen, Zimmer Nr. 117 (1. Stock).