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Beistandschaften / Pflegschaften / Vormundschaften

Die Tätigkeit des Sachgebiets erstreckt sich sowohl auf rechtliche als auch finanzielle und teilweise pädagogische Belange. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Tätigkeit der Vormundschaft, d. h. der gesamten rechtlichen Vertretung von Minderjährigen anstelle ihrer leiblichen Eltern, auch die Pflegschaft als Teilvertretung der Eltern in Sorgerechts- und Vermögensangelegenheiten sowie im Rahmen der Beistandschaft die Feststellung der Vaterschaft und die Regelung des Kindesunterhalts.

Daraus ergibt sich, dass die Hauptaufgabe der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Wesentlichen im rechtlichen Bereich angesiedelt ist.

Sämtliche Tätigkeiten stehen dem rat- und hilfesuchenden Bürger kostenlos zur Verfügung.

Die Aufgaben des Sachgebiets gliedern sich wie folgt:

  • Vormundschaften und Pflegschaften:
    für Kinder, deren Eltern oder Elternteil an der gesetzlichen Vertretung verhindert sind und für die kein geeigneter Einzelvormund oder -pfleger vorhanden ist. Darunter fallen
    • nicht verheiratete minderjährige Mütter,
    • Tod beider Eltern oder des alleinsorgeberechtigten Elternteils,
    • voller oder teilweiser Entzug des elterlichen Sorgerechts durch das Gericht,
    • unbekannter Aufenthalt der/des sorgeberechtigten Eltern/Elternteils.

  • Beistandschaften:
    • zur Feststellung der Vaterschaft für Kinder, deren Eltern bei der Geburt nicht verheiratet waren, ggf. auch durch ein gerichtliches Verfahren,
    • Regelung und Durchsetzung des Kindesunterhalts, nötigenfalls auch gerichtlich.

  • Beratungen:
    • Beratung und Unterstützung von Elternteilen die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, sowie jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) bei der Geltendmachung von Unterhalt.

  • Beurkundungen:
    • von Vaterschaftsanerkenntnissen und Zustimmungserklärungen der Mütter,
    • von Mutterschaftsanerkenntnissen,
    • des gemeinsamen Sorgerechts für Kinder, deren Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren,
    • von Unterhaltsverpflichtungserklärungen, auch für auswärtige Jugendämter, Sozialämter und Rechtsanwälte.



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Beistandschaften/ Pflegschaften/ Vormundschaften
Dienststelle Aalen

Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1525
Telefax: 07361 503-1956
E-Mail senden So finden Sie zu uns Beistandschaften/ Pflegschaften/ Vormundschaften
Dienststelle Schwäbisch Gmünd

Dienstgebäude:
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4257
Telefax: 07171 32-4581
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Dienststelle Ellwangen

Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07961 567-3455
Telefax: 07961 567-3456
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