Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Soziales
Unterhaltssicherungsbehörde
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4531, -4534
Telefax: 07171 32-4555
E-Mail senden
So finden Sie zu uns
Soziales
Unterhaltssicherungsbehörde
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4531, -4534
Telefax: 07171 32-4555
So finden Sie zu unsUnterhaltssicherungsbehörde
Freiwillig Wehrdienstleistende und zu Wehrübungen Einberufene können für die Dauer des Wehrdienstes bzw. der Wehrübung für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs erhalten (Unterhaltssicherung). Für den Bundesfreiwilligendienst (Nachfolge des Zivildienstes) gilt das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) nicht.Unter anderem können folgende Leistungen gewährt werden:
- Allgemeine Leistungen (z.B. Unterhalt für Ehefrauen/Lebenspartner und Kinder)
- Einzelleistungen zur Bestreitung des Unterhalts für sonstige Familienangehörige (z.B. bedürftige Eltern)
- Sonderleistungen für Krankenhilfe, Versicherungsbeiträge für Schadensversicherungen und Aufwendungen (Zins und Tilgung) für Eigenheime
- Mietbeihilfe für alleinstehende Wehrdienstleistende
- Wirtschaftsbeihilfe für Inhaber von Gewerbebetrieben
- Verdienstausfallentschädigung bei Wehrübungen
Ein Anspruch auf Leistungen besteht nicht für Bundeswehrangehörige, die Dienstbezüge als Berufs- oder Zeitsoldat erhalten.
Formulare
