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Die Säulen der LEV-Arbeit

LEV-Pflegeprogramm

Die Erstpflege von verbuschten Flächen ist der wichtigste Schritt zur Sicherung zahlreicher bedrohter Biotopflächen im Landkreis. Hierzu dient das LEV-Pflegeprogramm.

Der LEV vergibt Pflegemaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 100.000 Euro pro Jahr an Landwirte und andere. Die Wiederherstellung und die Erhaltung von Heiden und Feuchtwiesen spielt hierbei eine herausragende Rolle. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Heckenpflege. Für die Pflegemaßnahmen übernimmt der LEV 70 Prozent der Kosten. Die restlichen 30 Prozent werden z.B. von den Gemeinden oder den Flächeneigentümern aufgebracht.

Zuschusspflegeprogramm

Mehrere Kommunen und Naturschutzverbände im Ostalbkreis sind im Rahmen des Zuschusspflegeprogramms auch selbst in der Landschaftspflege aktiv. Der LEV wickelt hierbei die Antragstellung und die Mittelabrechnung ab.
Zudem steht der LEV zur fachlichen Beratung zur Verfügung, kann bei der Koordination der Maßnahmen helfen und führt eine Erfolgskontrolle durch. Die Zuschüsse betragen jeweils 70 bzw. 50 Prozent der Pflegekosten für Kommunen, 70 Prozent für Verbände und 90 Prozent für Privatpersonen.

Vertragsnaturschutz

Zur längerfristigen Sicherung der im Rahmen des LEV-Pflegeprogramms gepflegten Flächen sowie zur Extensivierung von Wiesen- und Ackerflächen werden mit Landwirten Landschaftspflegeverträge abgeschlossen. Sie dienen dem Erhalt von ungedüngten, artenreichen Wiesen, Heiden und Sümpfen und von ungespritzten Äckern. Für seinen Mehraufwand und den Minderertrag erhält der Vertragnehmer auf jeweils fünf Jahre eine jährliche Zahlung zugesichert, die sich in der Größenordnung von mehreren hundert Euro bewegt.

Die gesamte Vertragsfläche im Ostalbkreis lag Anfang 2024 bei ca. 2.300 Hektar.

Pflege- und Extensivierungsverträge werden mit jeweils fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen. Die Auszahlung der Vertragssumme erfolgt jährlich über den Gemeinsamen Antrag (GA).

Für die folgenden Leistungen können Verträge abgeschlossen werden:
  • Pflege nach den Vorgaben des LEV
  • Einführen oder Beibehalten einer extensiven Ackerbewirtschaftung
  • Umstellen von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung
  • Einführen oder Beibehalten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung
  • Ackerbewirtschaftung aufgeben

Traktor bei der Heuernte
Heuernte


Kontakt


Ute Erath
Assistentin
Telefon: 07361 503-1692
Telefax: 07361 503-581692
Details E-Mail an Ute Erath