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Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan ist die Leitlinie für den ÖPNV!

Der Ostalbkreis hat seinen Nahverkehrsplan von 2014 in Teilen fortgeschrieben. Besonderer Fokus wurde dabei auf die Fortschreibung der Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV gelegt. Neue politische Zielvorgaben wie die vom Land verfolgte "Mobilitätsgarantie" sowie weitere Rahmenbedingungen hinsichtlich Klimawandel, Verkehrswende, Aufwertung des ländlichen Raumes und barrierefreie Nutzung des ÖPNV sind wesentliche Kernelemente der Fortschreibung. Mit diesen Grundlagen kann der ÖPNV im Ostalbkreis zu einem zukunfts- und leistungsfähigen System weiterentwickelt werden.

Die Fortschreibung wurde am 12. April 2022 durch den Kreistag beschlossen und legt den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in den nächsten Jahren fest.

Die entwickelten Standards sollen in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen, den Gemeinden und Städten sowie weiteren Beteiligten sukzessive umgesetzt werden.

Der Nahverkehrsplan stellt ein Rechtsinstrument dar, mit dem die Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde bewertet wird. In ihm wird definiert, welches räumlich abgestufte Bedienungsniveau gesichert oder erreicht werden soll, wie die Hauptverkehrsachsen in ihrer Attraktivität gestärkt und die Daseinsvorsorge in der Fläche vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in der Zukunft gesichert werden kann. Letztendlich definiert der Nahverkehrsplan die sogenannte "ausreichende Verkehrsbedienung", die der Ostalbkreis sicherzustellen hat.

Der Nahverkehrsplan nutzt auch die Möglichkeit, Linienbündel zu definieren, um genehmigungsrechtlich eine integrierte Planung und Verkehrsbedienung sowie einen wirtschaftlichen Ausgleich der einzelnen Linien in den Teilräumen abzusichern. Das Linienbündelungskonzept kann durch eine Beschlussfassung des Kreistags aktiviert werden.

Sollten Sie weitere Anregungen zum ÖPNV im Landkreis haben, können Sie sich gerne an uns wenden.



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Nachhaltige Mobilität
Dienstgebäude:
Gartenstraße 105
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-5454
Telefax: 07361 503-5478
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