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Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung)

Eine Duldung erhalten Ausländer, bei denen vorübergehend die Abschiebung ausgesetzt ist. Sie ist kein Aufenthaltstitel. Es können Bedingungen und Auflagen (z.B. Beschränkung auf den Ostalbkreis) angeordnet werden.
Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers.

Wird gegen eine räumliche Beschränkung verstoßen, kann eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro verhängt werden. Wiederholte Verstöße können eine Straftat begründen.

Für die Zeit der Duldung kann die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit gestatten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.


Gebühr:
Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung und Verlängerung richten sich nach der Aufenthaltsverordnung und können bei Ihrer Ausländerbehörde erfragt werden.