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Betreutes Wohnen

Bei der Wohnform "Betreutes Wohnen" handelt es sich nicht um eine Wohnform mit Versorgung rund um die Uhr. Sie leben im "Betreuten Wohnen" selbständig als Eigentümer oder Mieter - in einer größeren oder kleineren Wohnanlage. Die Wohnung ist hierbei barrieregerecht.
Die Besonderheit bei dieser Wohnform ist, dass ein begrenzter, sogenannter Grundservice, verpflichtend vorgegeben ist, der mit einer monatlichen Pauschale bezahlt wird. Zum Grundservice zählt:
  • Persönliche Betreuung und Beratung durch eine Betreuungs- bzw. Kontaktperson
  • Umfangreicher haustechnischer Service (z.B. Hausreinigung, Winterdienst)
  • Angebot eines Notrufanschlusses

Die weiteren Hilfs-und Unterstützungsleistungen werden individuell vereinbart und einzeln abgerechnet (sogennanter Wahlservice). Zum Wahlservice zählt z.B.
  • Essensversorgung
  • Hauswirtschaftliche Dienste
  • Pflegerische Hilfen/Krankenpflege
  • Wäschedienst
  • Fahr- und Begleitdienste

Was ist zu beachten?
Beim betreuten Wohnen schließen Sie einen Mietvertrag und zusätzlich einen Betreuungsvertrag ab. Im Betreuungsvertrag sind die Bestandteile des Grundservice aufgeführt und es wird auf das Angebot des Wahlservices hingewiesen.

Für Auskünfte zu Anbietern im Ostalbkreis zum "Betreuten Wohnen" wenden Sie sich an den Pflegestützpunkt Ostalbkreis.